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1. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 112

1847 - Berlin : Reimer
Pischon, F. A., Vorträge über die deutsche u. schweizerische Reformation mit besonderer Beziehung auf die symbolischen Schriften der lutherischen u. re- sormirten Kirche in Brandenburg; gehalten im Winter 1845 u. 1846. 1 Thlr. 25 Sgr. Rittew, C., ein Blick in das Nil-Quellland. Vortrag im Verein wissenschaft- licher Vorträge. Mit einer Karte (von C. Zimmermann). 221/i Sgr. Statistik des Preußischen Staats; Versuch einer Darstellung seiner Grundmacht u. Kultur, seiner Verfassung, Regierung u. Verwaltung im Lichte der Ge- genwart. 2 Thlr. 20 Sgr. Voigt, F., historischer Atlas der Mark Brandenburg. 2 Lieferungen. 7 Karten. Nebst Erläuterungen. 3 Thlr. 10 Sgr. (1. Lief. 1 Thlr. 25 Sgr., 2 Lief. 1 Thlr. 15 Sgr.) Burmeister, H., Grundriß der Naturgeschichte. Für Gymnasien und höhere Bürgerschulen. 5te Auflage. 15 Sgr. Burme ifter, H. zoologischer Handatlas zum Schulgebrauch und Selbstunterricht mit besonderer Rücksicht auf seinen „Grundriß" und sein „Lehrbuch der Natur- geschichte" entworfen. Complet in 7 Lieferungen, mit 42 Kupfertafeln. Schwarz 7 Thlr., illum. 11 Thlr. 20 Sgr. Licchtenstern, Th. Freih. v., Schul-Atias der Erd- n. Staatenkunde nach den ' Bedürfnissen der Zeit und dem jetzigen Standpunkte der Wissenschaft be- arbeitet. Neue revidirte und verbesserte Ausgabe. 34 Karten in 7 Liefe- rungen, gr. Roy. Fol. 10 Thlr. Canstein, Ph. Baron v., Charte von der Verbreitung der nutzbarsten Pflanzen über den Erdlörper nach Climaten geordnet und mit erläuterndem Text be- gleitet. Größtes Kartcnformat. 2 Thlr. 7'/ Sgr. Freyhold, A. v„ Karte zur alten Geschichte. Nebst 1 Bogen Tert. 20 Sgr. Stephani, A. F. v., drei oro-hydrographische Karten zu A. v. Noon's Leit- faden. (Weltkarte nach Mercator — Europa — Deutschland). 1 Thlr. 10sgr. Bonncll, E., neues lateinisches Lesebuch, die alte Geschichte nach römischen Quellen nebst einleitenden Uebungssätzen und Erzählungen enthaltend. 22'X Sgr. Abbildungen, botanische, zur Erläuterung des natürlichen Systems der Ge- wächse, so wie der Charactere fast aller einheimischen Pflauzengattungen. Für den Schulgebrauch und das Selbststudium nach den besten und neuesten Hülfsmitteln zusammengestellt und entworfen. 44 Tafeln. (4 Lieferungen u 25 Sgr.). 3 Thlr. 10 Sgr. Franccson, C. F., neue französische Sprachlehre für Deutsche. Zum Gebrauch in Schulen und beim Selbstunterricht. 2 Theile. 7. sehr vermehrte und verbesserte Auflage. 18 Sgr. Wolfs, F., Lehrbuch der Geometrie. Erster Theil. Ebene Elementar-Geo- metrie, Trigonometrie, Theilungslehre. 4. vcrb. Ausl. Mit 7 Tafeln. 1 Thlr. 20 Sgr.

2. Von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 85

1902 - Leipzig : Hirt
Quellenstze. 85 entlang ging, kam er an denjenigen, welcher den Krug zerschlagen hatte, und sagte zu ihm: Keiner trgt so schlechte Waffen wie du. Und er nahm dessen Axt und warf sie zu Boden. Als jener sich niederbeugte, sie aufzuheben, holte der König aus und hieb ihm mit seiner Axt in den Kopf. So, sprach er, hast du bei Soisions mit dem Kruge getan. Als er tot war, befahl er den anderen zu gehen. Allen jagte er durch diese Tat groe Furcht ein." (Gregor von Tours.)*) 26) Aus dem Gesetz der ripuarischen Franken: Wenn ein Freier einen freien Ripuarier ttet, so soll er zur Erlegung von 200 Solidi (kleine rmische Goldmnze) verurteilt werden. Wenn jemand einen Knecht gettet hat, so soll er zur Erlegung von 36 Solidi verurteilt werden. . . . Wenn ein Freier dem anderen das Ohr abgehauen hat, so da dieser nicht hren kann, so soll er zur Erlegung von 100 Solidi verurteilt werden. Wenn jener das Gehr nicht verloren hat, so soll er die Bue von 50 Solidi zahlen. . . . Wenn jemand einen Mann während der Heerfahrt gettet hat, so soll er zur Zahlung des dreifachen Wergeldes ver-urteilt werden. . . . Wenn jemand ein Wergeld zahlen soll, so kann er . . . eine gehrnte, sehende und gesunde Kuh fr einen Solidus geben, ein sehendes und gesundes Pferd fr 6 Solidi ... ein Schwert mit der Scheide fr 7 Solidi . . . eine gute Brnne fr 12 Solidi . . . gute Beinbergen fr 6 Solidi, einen Schild samt Lanze fr 2 Solidi." 27) Ansang der schsischen Taufformel: Entsagst du dem Teufel?" Ich entsage dem Teufel." Und aller Teufelsgilde?" Und ich entsage aller Teufelsgilde." Und allen Teufelswerken?" Und ich entsage allen Teufels-werken und Worten, Donar und Wodan und Saxnot und allen den Unholden, die ihre Genossen sind!" Glaubst du an Gott" u. f. w. 28) Aus einem Kapitulare der die kniglichen Gter: Wir wnschen, da unsere Landgter uns allein dienen und nicht anderen Leuten, da unser Ge-sinde gut gehalten werde und durch niemand ins Elend gerate, und da unsere Amtleute sich nicht unterfangen, unser Gesinde zu ihrem Dienste zu gebrauchen, nicht zu Fronden, nicht zum Holzfllen, noch sie andere Arbeiten zu vollbringen zwingen. Es sollen unsere Amtleute unsere Weinberge bernehmen, welche in ihren Bezirken liegen, sie gut besorgen und den Wein selbst in gute Gese tun und sorgfltig darauf achten, da er in keinerlei Weise Schaden leide. . . - So viele Landgter einer in seinem Bezirke hat, so viele Leute soll er dazu bestimmen, die Bienen fr unsere Wirtschaft zu besorgen. In unseren Mhlen sollen sie im Verhltnis zur Gre derselben Hhnex und Gnse halten, so viel man kann. Auf den Hauptgtern soll man bei unseren Scheuern nicht weniger als 100 Hhner und mindestens 30 Gnse halten, auf den Hufengtern aber mindestens 50 Hhner und nicht weniger als 12 Gnse. Jeder Amtmann soll Jahr fr Jahr reichlich Federvieh und Eier an den Hof liefern . . . Es ist mit aller Sorgfalt darauf zu achten, da, was die Leute mit ihren Hnden verarbeiten oder verfertigen, als Speck, getrocknetes Fleisch, Wurst, ein-gesalzenes Fleisch, Wein, Essig, Maulbeerwein, Senf, Kse, Butter, Malz, Bier, Met, Honig, Wachs, Mehl, alles mit der grten Reinlichkeit hergestellt und be-reitet werde . . . *) 25, 30 nach E. Blume, Quellenstze.

3. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 468

1868 - München : Lindauer
468 Beilagen zum fünften Zeitraum. 1484, deutsch im Garten der Gesundheit, Mainz 1485), von dem berühmten Historiker Johann Andreas, regulirten Chorherrn int Kloster St. Mang in Stadtamhof (Chronik von den Fürsten aus Bayern, lateinisch und deutsch), vom Abte Angelus Rumpler zu und von Formbach (ch 1513), einem vortrefflichen und höchst geistreichen Schriftsteller im theologischen und geschicht- lichen Fache (Epiker über den Landshuter Erbfolgekrieg, Lyriker); Chroniken vom Passauer Domherrn Johann Staindel (um 1508), von Burkhard Zengg aus Memmingen (um 1470), vom Priester Veit Arnpeckh aus Landshut zwischen 1440 und 1495 (bayerische, österreichische und freysingische Chronik), vom Ritter Hans Ebran von Wildenberg, des Herzogs Georg von Landshut Schloßhauptmann zu Burghausen inib einer seiner Testamentsvollstrecker, dann eine bayerische Chronik (deutsch noch nicht heraus- gegeben) von Filterer oder Fueterer, Maler und Dichter in München, gebürtig in Landshut, Sohn eines der 1410 aus Landshut verbannten Bürger. 70. Von der Fülle, die bei dieser Hochzeit herrschte, wird von den Chro- nisten viel berichtet. Unter den Gästen befanden sich die Kaiser Friedrichlll, 19 Fürsten, alle bayerischen Bischöfe, Gesandten der meisten deutschen Staaten, 40 Reichsgrafcn, über 100 Freiherren, alle Räthe des Herzogs, die Land- stände, Abgeordnete der bayerischen Landstädte und Märkte und der umlie- genden Reichsstädte. Die Anzahl der fremden Pferde in und vor der Stadt war 9000. Die Trauung war am 15. November in der St. Martinskirche und wurde durch den Erzbischof von Salzburg vollzogen. Brautführer waren der Kaiser Friedrich Iii und der Herzog Otto von Neu markt. Die Braut fuhr in einem goldenen Wagen, 1100 Trompeter und Pfeifer beglei- teten den Zug. Gewohnt und gespeiset wurde in allen großen Häusern der Stadt aus Kosten Herzogs Ludwig, der aus allen niederbayerischen Klöstern die Köche nach Landshut berufen hatte. Die ersten beiden Tische standen in der Wohnung des Kaisers, im Hause des fürstlichen Zollaufsehers. Im Ganzen wurden während des Festes, das acht Tage (15. — 23. November) dauerte, verbraucht: 383 ungarische Ochsen, 1130 ungarische Schafe, 285 Schweine, 625 halbjährige Schafe, 75 Wildschweine, 1537 Lämmer und Kitze, 490 Kälber, 684 Spanferkel, 12,000 Gänse, 62,000 Hühner, 194,045 Eier, 220 Zentner Schmalz, 12 Schaff Erbsen, 82 Schaff Semmelmehl, 8 Schaff Zwiebel, 7 Tonnen Häringe, 14 Zentner Hausen, 5 Zentner Wein- beeren, 140 Zentner Rosinen, 3 Eimer Honig, 2 Zentner Safran, 286 Pfund Pfeffer, 5 Zentner Zucker, 85 Pfund Muskatblüthe, 205 Pfund Zimmet. Getrunken wurden 25 Lägel Malvasier und Romani-Wein, 5 Eimer Muskateller, 193 Fässer Rheinfall, 18 Eimer Veruetscher, 307 Eimer Hepfwein, 5616 Eimer gemeiner Tischwein, 2 Eimer Meth, dazu um 28 Gulden Käse, 4125 Gulden Fische und 75,000 Stück Krebse. Die zwei Stadt- apotheker lieferten um 500 Gulden Cousect. Unter andern kostbaren Speisen wurde eine Pastete aufgetragen, in welcher Knaben saßen und sangen, und eine andere, aus der, als man sie anschnitt, ein Zwerglein in Rittertracht heraushüpfte und den anwesenden Gästen die Hand bot. Die Leitung des ganzen Festes, welches auf 75,000 Dukaten zu stehen kam, hatte Graf Friedrich von Helfenstein und der Freiherr Johann von Frauenberg übernommen. Am dritten Tage war ein großes Turnier, bei welchem ein Pole, der Woiwode von Lublin, demjenigen der anwesenden Fürsten, der mit ihm rennen würde, 1000 Gulden anbot. Als keiner die Herausforderung an- nahm, bot der Kaiser und Herzog Georg dem Herzog Christoph von München noch weitere 1000 Gulden an, wenn er durch Annahme der Forderung die Ehre der deutschen Fürsten retten wollte. Christoph ging darauf ein, sprang aber beim Beginne des Turniers vom Pferde und for- derte den Polen auf, ein Gleiches zu thun. Da zeigte sich, daß der Pole

4. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 474

1868 - München : Lindauer
474 Beilagen zum fünften Zeitraum. des katholischen Glaubens, fecjtcn 1538 ihren lang vorbereiteten Entwurf eines neuen Ordens dem Papste Paul Iii vor und erhielten von diesem durch die Bulle Regimini militantis ecclesiae unterm 27. September 1540 die Genehmigung ihres Ordens unter dem Namen: „Gesellschaft Jesu". Petrus Canisiuö, der mit Alfons Salmeron und Claudius Jajus 1549 an die Universität Ingolstadt kam, dort einige Zeit wirkte und 1552 nach Wien ging, schrieb in letzterer Stadt sein Lehrbuch für den katechetischen Unterricht in der katholischen Religion, welches dergestalt in Gebrauch kam, daß im gemeinen Leben „Katechismus" und „Canisius" zu gleichbedeutenden Worten wurden. 84. Der hierauf bezügliche Vertrag zwischen Herzog Wilhelm V und Ferdinand, geschlossen am 23. September 1588, lautete folgendermaßen: „Die aus der Ehe des Herzogs Ferdinand und der Marie von Pcttenbeck hervorgehenden Kinder enthalten sich des herzoglichen Titels, Namens und Wappens und haben keinen Anspruch weder auf das jetzige Herzogthum Ober- und Niederbayern und die dazu gehörigen Gras- und Herrschaften, welche Herzog Alb recht V besessen hatte, noch auf jene Besitzungen, welche in Zukunft Bayern einverleibt werden sollen. Sollte es sich aber nach dem Willen des Allmächtigen ereignen, daß der Stamm des Herzogs Wilhelm Y in männlicher Linie erlöschen würde, und auf keine ehelich erzeugten Leibeserben in inlinitum mehr gerechnet werden könnte, so succediren die leiblichen Mannescrben des Herzogs Ferdi- nand, jedoch so, daß, wenn Ferdinand nach dem allenfallsigen Tode der oben gemeldeten Marie von Pettenb eck eine Fürstentochter heirathen würde, nur die mit der zweiten Gemahlin erzeugten Söhne zur Succession berechtigt seien. Dademherzog Ferdinand selbst daran liegt, daß das Haus Bayern in seiner Integrität nichts verliere, so haben sich seine etwaigen Nachkommen mit dem einfachen Adelstitel und einem noch zu bestimmenden Wappen zu- frieden zu geben. Herzog Ferdinand bleibt im ungeschmälerten Besitze aller bisherigen Gefälle und Einkünfte, seiner Graf- und Herrschaften und bezieht alljährlich bis zu seinem Absterben das Deputat von 35,000 Gulden. Sollte Herzog Ferdinand nach seinem Ableben nur einen Sohn hinter- lassen, so erhält derselbe eine jährliche Apanage von 3000 Gulden nebst einem Schlosse mit den dazu gehörigen Einkünften und Gütern als unveräußer- liches Fideicommiß im Werthe von 20,000 Gulden. Wenn die Nachkommen des Herzogs zwei oder mehre Sproßlinge sind, so erhalten alle übrigen nur noch ein zweites Schloß im gleichen Werth und eine jährliche Apanage von 3000 Gulden; die Töchter bekommen 4000 Gulden als Milgift. Nach dem Erlöschen der Erben Ferdinands fallen diese Schlösser wieder an die Krone Bayern zurück. Bon den werthvollen Geräthschaften, Möbeln, Kleinodien rc., welche Ferdinand von seinem Vater erhalten hatte, sind dessen Kinder ver- pflichtet, an den Herzog Wilhelm oder seine Erben das, was diesen beliebt, um den derzeitigen Preis käuflich verabfolgen zu lassen. Die Wittwe des Herzogs soll von Wilhelm oder dessen Nachfolger eine jährliche Pension von 2000 Gulden erhalten. Da dem Herzog Ferdinand selbst hoch daran gelegen ist, daß das Haus Bayern in seiner Reputation, Ehre und Hoheit so viel als möglich erhalten werde, so wird er und seine Nachkommen, so lange ein männlicher Erbe aus dem Stamme Wilhelm Y am Leben ist, nicht nur inil dem einfachen Grafentitel zufrieden sein, sondern auch auf seiuc künftige Ehegattin, um allerlei Nachreden zu verhüten, so einzuwirken suchen, daß sie sich in Kleidung und Haushalt ring mit gebührender Be- scheidenheit und Discretion zeige." Herr von Habs lang wurde nach Prag gesandt, um diesen Vertrag vom Kaiser Rudolf Ii confirmiren zu lassen. Obgleich dieser Contract von höchster Bedeutung war, so wurde derselbe doch vom Kaiser den 16. Februar

5. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 451

1868 - München : Lindauer
451 Beilagen zum fünften Zeitraum. mag mit recht nit ein fiirft davon geheissen noch gesein" und „geteilet lehen erstirbt dem reich" sagt der Schwabenspiegel und das Kaiserrecht). Dreimal (1340, 1425, 1377) entnahm Oesterreich ans dieser Theilung Erbansprüche ans Niederbayern. 36. Heinrich Xiii erhielt dabei: Floß, Parkstein, Weiden, Vohen- strauß, Erbendorf, Vornan, Markt Lnhe, Mantel und'adelnberg; Ludwig Ii erhielt: Hohenstein, die Aemter (Stadt Vilseck blieb bambergisch) Nilseck, Thurndorf, Auerbach, Plech, Hersbruck, Hanbach, Laus, Neumarkt mit Bern- gau, Schwäbischwörth (Donauwörth) und Möriug, Schwabeck und Schon- gau nebst vielen Gütern zwischen der Donau, Wertach und dem Gebirge, darunter die Grafschaft und das Schloß Hohenschwangau. Burg und Stadt Nürnberg, Lauingen, Nördlingen und die Bvgteirechte über Augsburg wollten sie gemeinschaftlich erobern und besitzen; sie bekamen aber nnr Lauingen. 37. Siehe die Tabelle der ungarischen Herrscher unter Ziffer 26. 38. Otto erhob damals vom Schaff Dienstwaizen 80 Pfennige, vom Schaff Roggen 60 Pfennige, von: Schafs Gerste 40 Pfennige, vom Schaff Haber 30 Pfennige, dazu noch, was zu Geld angeschlagen an Schweinen und Käsen (diese zur Hälfte) und sonst an Zins von den Grundholden in diesem Jahre eingedient werden mußte. Eiu Regensburger Pfennig am Anfang des 14. Jahrhnnderts galt 4'/z Kreuzer heutigen Geldes; das Pfund Pfennige hielt 8 Schillinge (solicki) zu 30 Pfennigen, also 240 Pfennige, galt sohin 18 Gulden heutigen Geldes. Das Geld hatte damals einen wenigstens fünfmal größeren Werth, als heute. 39. Friedrichs des Schönen Verwandtschaft mit den uiederbayerischen Prinzen ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich: Otto der Erlauchte, 4 1253. Gemahlin: Agnes, des Pfalzgrafen Heinrich des Langen Tochter. Elisabeth, 4 1295. Ludwig Ii, Heinrich Xiii, 1. Gemahl: Conrad Iv von der Strenge, 41294. f 1291. Hohenstaufen. 2. Gemahl: Mainh ard Iv von Görz-Tyrol. 2. 2. Heinrich von Elisabeth; ihr Otto Iii, Ludwig Iii, Stephan I, Käruthen, Gem.: Albrecht 4 1312. 4 1296. 4 1310. 4 1335. von Oesterreich 1298 — 1308. f I Friedrich der Hein- Elisabeth, Hein- Ottolv, Schöne. rich Xv, Gem.:Otto rich Xiv, 4 1335. 4 1333. der Kühne 4 1339. von Oester- reich. /----—. ■ ^——N /— 11 1 ' ■*** ——s Friedrich. Leopold. Johann, 4 1340. 40. Heinrich Xv, dem Natternberger, wurde ein Strich Landes zu Theil, in welchem Deggendorf, Dingolfing, Bilshofen und Cham die Haupt- orte waren; Otto Iv erhielt den Landstrich mit Burghauseu, Braunau, Altötting, Trostberg, Rosenheim, Traunstein und Reichenhall; Heinrich Xiv bekam Stadt und Gebiet von Landshut, Straubing, Schärding und Pfarrkirchen. 41. Königreich Are lat hieß das Königreich Burgund seit der im Jahre 933 erfolgten Vereinigung Hochburgunds, das der Graf Rudolf im Jahre 887 gegründet, mit Niederburgnnd, das Graf Boso im Jahre 879 gegründet hatte. Niederburgund bildete das Land zwischen den Weft- alpen und der Rhone, vom Genfersee bis zum Mittelmeere. Hochburgund reichte von der Saone bis zur Aar und schloß das Juragebirg in sich. 29*

6. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 458

1868 - München : Lindauer
458 Beilagen zum fünften Zeitraum. der Bischof Paulus vou Frey sing. Aber Ludwig der Brandenburger und seine ganze Familie widersetzteu sich solchem Beginnen. Auch alle die- jenigen, welche mit dem gebannten Ludwig Umgang gehabt oder ihn als ihren Herrn und Kaiser anerkannt hatten, mußten bei dem Papste um die Lossprechung vom Banne nachsuchen, so der Bischof von Regeusburg und sein ganzes Kapitel und die meisten Kloster in Bayern. Im Kirchenbann be- fanden sich auch alle Kinder Ludwigs und alle Mitglieder seiner Familie bis zur vierten Sippschaft. Ludwig der Brandenburger, seine Gemahlin Margckretha und deren Sohn Mainhard wurden 1359 im Aufträge des Papstes Innocenz Vi von dem Bischöfe Paulus von Freysing von dem Banne, und ihre Besitzungen Oberbayeru und Tyrol von dem Interdikte losge- sprochen. Den Herzogen von Niederbayern und ihren Landen wurde diese Wohlthat erst 1361 zu Theil. Noch im Jahre 1431 schickten die Herzoge Ernst und Wilhelm an den Papst Martin V Botschafter mit der Bitte, den Kirchenbann zu lösen, womit der Papst ihren Ahnherrn Ludwig und seine Nach- kommen bis zur vierten Sippschaft belegt hatte (Haus-Archiv). Im Jahre 1616 setzte sich Herzog Maximilian I dieser Sache wegen mit dem päpstlichen Hose in einen Briefwechsel und verlangte die Absolution Ludwigs vom Kirchen- banne, scheint aber seinen Wunsch nicht erreicht zu haben. Trotzdem ließ dieser hochsinnige Fürst im Jahre 1622 seinen: großen Ahnherrn auf der Kaiserwiese bei Fürstenfeld und in der Frauenkirche zu München ein Denkmal setzen, und später ehrte König Max Joseph sein Andenken durch die Errich- tung eines Denkmals zu Puch bei Fürstenfeld. 61. Diese verpfändeten Ortschaften wurden schon 1353 eingelöst. 62. A l brecht I erhielt durch den Theilungsvertrag vom 3. Juni 1353 vou Niederbayern: Straubing, Schärding, Neu Haus, Bits Hofen, Hilkersberg, Hengersberg, Deggendorf, Natternberg, Viech- tach, Esche lk am, Furt, Neukirchen, Cham, Kötzting, P lei stein, Waldmünchcn, Rötz sammt den zwei Burgen auf dem Schwarzen- berg, Falken st ein, Sa ul bürg, Mitte rfels, Bogen, Kagers, Haidau, Kelheim, Abbach, Arnsberg, Sulzbach (bei Donaustauf), D i e tfu r t, E l l e n b a ch (bei Pfaffenberg), Pfaffenberg, G e i.s e l h ö r i n g, Landau, Dingolsing, Aufhausen, Schönberg (bei Regenstauf). Stephan Ii behielt Lands Hut mit den übrigen Aemtern Nicder- bayerns. 63. Die hervorragendsten Männer dieser Partei waren: Ulrich von Abensberg, Hadamar von Laber, Hiltpolt von Stein, Konrad Fraunberg er und der Jägermeister Konrad Rum eröp rucker. 64. Die Städte, Schlösser und Ortschaften in der Oberpfalz, welche Kaiser Karl Iv an Otto V von Brandenburg und seine Erben abtrat, waren: Floß, Hirschau, Sulzbach, Rosenberg, Lichtenstein, Lichtencck, Breitenstein, Reicheneck, Neidstein, Hersbruck, Laus und Buchberg unter dem Rechte der Wiedereinlösung gegen 100,000 Gulden; an Entschädigung in Geld wurde Otto V zugesichert: ein Jahrgeld von 3000 Schock böhmischer Groschen (ungefähr 60,000 Gulden baycr. Geldes), außerdeiu 200,000 Goldguldcn in Fristen und 100,000 in Pfandscheinen auf die Steuern der Reichsstädte Dinkelsbühl, Nördlingen, Donau- wörth und Bopfingen, oder, wenn diese 300,000 Goldgulden nicht bezahlt würden, jährlich 10,000 Goldgulden Zinsen. In der Folge bekam Otto V: jede Woche 60 Schock böhmischer Groschen — 1200 bayerische Gulden (also jährlich 62,400 Gulden), dann 10,000 Goldgulden jährliche Zinsen und für die Herzöge Stephan und Friedrich ein für alle Mal 30,000 Gold- gulden. Da die genannten Reichsstädte die Bürgschaft für diese Zahlungen ablchnten, so übernahm sie die Stadt Prag.

7. Abriß der Weltwirtschaftskunde - S. 140

1913 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
140 Schluß, Deutschlands Stellung in der Weltwirtschaft, || chemischen Industrie zu erlangen, in der Textilindustrie dem englischen Über- gewicht erfolgreich zu begegnen und auch in den meisten anderen Gewerbe- zweigen unsere Produktion so zu fördern, daß Deutschland neben England und den Vereinigten Staaten in industrieller Beziehung als ein geachteter, wohl auch gesürchteter Konkurrent dasteht. Über unsern Anteil am Handel und Verkehr haben wir bereits bei dem Verkehrswesen und dem Vergleich mit England, Frankreich und den übrigen I Verkehrsländern gesehen, daß wir an die zweite Stelle im Welthandel und Seeverkehr gerückt sind und damit unsern westlichen Nachbar, Frankreich, erheb- lich überholt haben. Den Betrag, den wir für Waren an das Ausland mehr zahlen, als wir an dasselbe verkaufen, bekommen wir durch Schiffsfrachten und Zinsen von in dem Auslande angelegten Kapitalien reichlich wieder herein, die „Zahlungsbilanz" gestaltet sich somit viel günstiger als die ..Handelsbilanz". Die Aufgabe unserer Wirtschaftspolitik muß es sein, diese Verhältnisse nach Möglichkeit zu schützen. Englands „Imperialismus", Amerikas „Monroe- doktrin", der russische Hochschutzzoll streben danach, uns unsern Anteil am Welt- verkehr zu schmälern. Um so mehr müssen wir besorgt sein, in solchen Gebieten uns Einfluß zu verschaffen, deren wirtschaftliche Erschließung der Hauptsache nach noch der Zukunft überlassen ist; man nennt dies „Politik der offenen Tür". Aufgabe des deutschen Kaufmanns aber muß es sein, durch rastloses Streben seine Beziehungen im Weltverkehr zu fördern und dadurch befruchtend auf unsere Industrie und alle Erwerbszweige einzuwirken, so daß der Deutsche in Zukunft von seinem Vaterlande sagen kann „Deutschland voran in der Welt", wie der Engländer bisher behaupten konnte: ,,Britannia rules the world" (England beherrscht die Welt). Druck von Velhagen & Klastng in Bielefeld.

8. Das Altertum - S. 272

1913 - Münster (Westf.) : Schöningh
272 Philosophie (gr. Streben nach Weisheit), die Wissenschaft vom Wesen be Denkens, Seins und Geschehens. Plebejer (vom I. plebs: Menge, Volk) Mitglied der rmischen Plebs. Heute in bertragenem Sinn: ungebildeter Mensch ; plebejisch, heute: piibelhast. Plebiszit. Volksbeschlu der Tributkomnntien in Rom. Politik, urspr. die Lehre vom Staat (vom gr. polis: Stadt, Brgerschaft, Staat), dann die Mittel, durch die der Staat (bertragen auf jede an-dere Gemeinschaft) seine Zwecke zu erreichen sucht. Prtu r, S^S. 135 Quast u r , S. S. 135. Relief, Aus der Flche herausgehobene (vom ital. rilievo: Erhhung) pla^ stische Darstellung. Schatz Handel, Handel mit Wertgegenstnden (Gefe, Waffen. Grtel. Spangen) und Eintausch solcher Gegenstnde gegen Waren zu dem Zwecke, sich einen Schatz, Hort, anzulegen. S ophisma, Trugschlu. Sophisten S. S. 68. Senat S- S. 136. Sykophnt, (gr. Feigenanzeiger; die Feigenausfuhr war in Athen verboten) falscher Anklger. Erpresser. Synkretismus, 'vom gr. synkretizein: zusammenhalten) Verschmelzung ver-schledener Religionen oder entgegengesetzter philosophischer Ansichten. Talent, (gr. Talanton: Wage. Gewicht) grte Gewichtseinheit der Griechen, dann eine Geldmenge (Gold, Silber) von rund 4700 Mk. nach unserem Gelbe. Heute in bertragenem Sinne groes Ma geistiger Begabung. Tempel, urspr. fr religise Zwecke abgegrenzter Raum, dann fr bm retig. Kult errichtetes (Sebube. Tempetformen. S- S. < 1. Theismus, (vom gr. theo: Gott) Religionsauffassung, ba Gott die Welt erschaffen hat und regiert. Monotheismus: Annahme nur eines Gottes ; Polytheismus: Annahme vieler Götter; Pantheismus: Annahme, ba alles von Gottheiten beseelt sei; Atheismus: Leugnung Gottes. Damit zniammenhngenb Theift, Atheist, Monotheist, theistisch usw. Theokratie, (gr. Gottesherrschaft) Regierungsform, bei welcher Gott ober eine Gottheit als hchster Herrscher gebacht ist. Timokratie, Verfassungsform, bei der die Beteiligung an den Staatsgeschften sich nach der Vermgensschtzung (gr. tinie) abstust. Totemismus. Verehrung der Gottheiten in leblosen Dingen, Pflanzen und Tieren. Totem: das Stammzeichen, Familienzeichen. Tribut, (vom l. tribuere: zuteilen) Kopfsteuer, insbesondere Abgaben unterworfener Völker. Tyrannis, angemate Alleinherrschaft. S. S. 44. Tyrann, derjenige der sich (meist mit Gewalt in Besitz der Alleinherrschaft fest; spter mit dem Beigeschmack eines grausamen Despoten (s. d) Triren bei den Srischm I St.eiturccr. Tr tremert bei den Rmer j Tri glz^p h e n. (gr.) ursprt. verzierte Dachbalkenkpse, dann im Fries hervor-tretenbe Dreischlitze, die mit den Metpen (s. b.) abwechseln. Veto, (vom 1. veto: ich verbiete) ein Einspruch; Vetorecht: verfassungsmig, zustehenbes Einspruchsrecht. Zensur, (vom l. censura) Amt des Zensor. S. S. 135. 0-^<S3>e<?-- Druck der Westflischen Beremsdruckerei. vorm. Coppenrath'schen Bnchdruckerei. Mnster i. W.

9. Grundriß der Weltgeschichte für höhere Bürgerschulen und mittlere Gymnasialklassen - S. 3

1874 - Kreuznach : Voigtländer
Im Sommer 1874 erschien: Grundritz der Weltgeschichte fr Hhere Jkrgcrflufeti und mittlere Symnaftaflfa^en von I C. Andr. Mit 11 colorirten Karten. Zehnte Auflage. Kreuznach, Verlag von R. Voigtlnder. Preis 1 Thaler oder 3 Mark. Wenn schon die rasche Verbreitung dieses Werkes, von welchem, trotz der groen Zahl geschichtlicher Lehrbcher, in wenigen Jahren zehn starke Auflagen erschienen sind, ein gnstiges Zengni fr seine Brauchbarkeit ablegt, so glaubt die unterzeichnete Verlags-Handlung es doch nicht versumen zu drfen, einen Auszug von den ihr bekannt gewordenen Beurtheilungen der ersten acht Auflagen hier mitzntheilen. Zlrtheil'e der Dresse. Dieser Grundri reiht sich dem Besten an, was fr die bezeichneten Schulen zur Erreichung einer grndlichen und tch-tigeu Geschichtskenntni geschrieben worden ist. Vor allen Dingen heben wir die weise Beschrnkuug des Stoffes hervor, durch welche der Verfasser bekundet, da er mit dem Bedrfnisse der hier in Frage kommenden Schler hinreichend vertraut ist; dann aber mssen wir auch die Hervorhebung der deutschen Ge-schichte zustimmend anerkennen und die ebenso knappe als k l a"r e Darstellung des gegebenen Stoffes lobend erwhnen. Die bei-gegebenen deutlichen und bersichtlichen Krtchen haben uns zu besonderer Freude gereicht. (Allgem. deutsche Lehrer-Ztg.)

10. Landeskunde der Provinz Westfalen und der Fürstentümer Lippe, Schaumburg-Lippe und Waldeck - S. uncounted

1907 - Breslau : Hirt
J Borwort zur vierten Auslage. Die Heimatkunde Westfalens und der Fürstentümer Lippe und Waldeck, zunächst zur Ergänzung der Schulgeographie von E. von Seydlitz veröffentlicht, ist so angelegt, daß sie auch zur Ergänzung jedes andern Lehrbuchs der Geographie dienen kann. Für die untern Stufen wird der Lehrer vielfach auswählend und erklärend einzutreten haben; Schüler der Mittel- und Oberklassen höherer Lehranstalten sowie Semiuaristeu werden selbständig der Anlage folgen können. Zugleich aber ist die Heimatkunde, was Kultur und Geschichte, Boden- gestaltung, Bodenerzeugnisse und Politisch-statistisches Material anbetrifft, nicht bloß als geographisches Ergänzungsbüchlein in Schüler- und Lehrerhand ge- dacht, sondern auch als selbständiger, kurz und gründlich orientierender Weg- weiser für Freunde der deutschen Landeskunde überhaupt, der westfälischen insbesondere. Es sei noch bemerkt, daß bei den Abschnitten über die Bodengestaltung, Bewässerung usw. Westfalens die Fürstentümer Lippe und Waldeck schon mit eingeschlossen find, fo daß bei dem besonderen Abschnitte über die letzteren die politisch-statistischen Nachweisuugeu genügen. Die um einige Darstellungen vermehrten, und teilweise durch bessere ersetzte, typischen Abbildungen für Westfalen dürften den Wert des Büchleins erhöhen. Für freundliche Mitteilung einschlägiger Bemerkungen und Wünsche wird Verfasser stets dankbar sein. Münster, Ostern 1907. I. Wormstall. Bemerkungen des Verlegers. Meine Hoffnung, daß das vorliegende Heft*) in den Schulkreisen der Provinz Westfalen u. a. m. als eine erwünschte Ergänzung der in weit mehr als 2 Millionen Exemplaren verbreiteten von Seydlitzschen Geographie begrüßt werden und anderseits die Aufmerksamkeit der Schulkreise noch mehr ans den „Seydlitz" Wfift hinlenken würde, hat sich zu meiner Genugtuung erfüllt. :n Herren Lehrern, die den „Seydlitz" noch nicht kennen sollten, stelle :n ein Exemplar derjenigen Ausgabe, die zur etwaigeu Einführung in ){ genommen werd en kauu, mit der Landeskunde unberechnet zur nsuahme zu. Die Ausgabe A ist für untere, die Ausgaben B und C ir mittlere und höhere Klassen bestimmt; über die neuereu Hest-Aus- wolle man Seite 4 dieses Umschlages nachlesen. ) bitte aber dringend darum, daß die Herren Lehrer bei dem Gesuche t Prüfungsexemplar einer dieser Ausgaben bemerken, dies geschehe auf meines Anerbietens in vorliegender Landeskunde, denn die Zahl der ohne jede Begründung von mir verlangten Freiexemplare des Seydlitz zu groß. eslan. Ferdinand Hirt. fliese Landeskunde wird auf Verlangen mit den Ausgaben A und ß des „Seydlitz" zusammengebunden geliefert; die Preise stellen sich alsdann wie folgt: Ausgabe A gebunden 1.65 Jl~, Ausgabe B gebunden 3.65 Jl. Einzelpreis der Landeskunde kartoniert 70 3p. -X
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